Leistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen und sind nach 1957 geboren? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Bürgergeld beantragen, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben und hilfebedürftig sind.
Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare können Sie persönlich in der Eingangszone des Jobcenters erhalten. Den Termin dazu können Sie hier buchen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich sind!
Gerne können Sie den Antrag auch online oder auf dem Postweg übermitteln. Die Formulare finden hier.
Wie Sie sich vorbereiten können und was Sie über das Jobcenter und unsere Leistungen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend:
Alle Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2026 fort. Diese Regelung gilt ausschließlich für Flüchtlinge aus der Ukraine! Wir haben hier alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.
Sie sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet, wohnen jetzt in Stadt oder Landkreis Gießen und sind nach 1956 geboren? Dann können Sie für ihre sogenannte Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellen, wenn Sie Geld für Wohnung und Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Beratung zu Sprachförderung und Arbeitsaufnahme benötigen.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
Sie als Antragsteller/in und Ihr/e
- Ehepartner/in
- Ihr/e eigenes/eigenen Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet ist/sind
- Partner/in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
- eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
Wichtig: Sollten Sie eine ukrainische Altersrente beziehen, besteht kein Anspruch auf Leistungen des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Landkreis Gießen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen/Nachweise zusätzlich zu den Antragsformularen ein:
- Pass/ukrainische ID-Karte aller Familienmitglieder+ ggf. Geburtsurkunde der Kinder
- Aufenthaltserlaubnis/Fiktionsbescheinigung/vorläufige Bescheinigung über den Aufenthaltstitel
- MeldebescheinigungNachweise zu den Kosten der Unterkunft, z.B. Mietvertrag (sofern vorhanden)
- Abtretungserklärung Miete (sofern die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden soll)
- Sämtliche Einkommensnachweise (z.B. Erwerbseinkommen, Kindergeld, Rente)
- Krankenkassenwahl: Bitte wählen Sie eine Krankenkasse und tragen diese im Hauptantrag ein
- Nachweis Bankdaten: Bitte eröffnen Sie ein Bankkonto und legen den entsprechenden Nachweis vor
Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter kein Bargeld auszahlen kann. Wenn Sie kein Konto haben, erhalten Sie von uns einen Gutschein / Barcode, mit dem Sie im Einzelhandel Geld erhalten.
⇒ Nachweis einer Krankenversicherung: Nehmen Sie bitte mit einer Krankenkasse Ihrer Wahl Kontakt auf, um eine Krankenversicherung zu erhalten. Eine Liste der fünf größten Krankenkassen finden Sie hier. Bringen Sie bitte den Nachweis, den Sie dort erhalten, zu Ihrem Termin bei uns mit.
⇒ Mietvertrag (falls Sie bereits in einer Mietwohnung wohnen). Falls Sie noch keinen eigenen Mietvertrag haben aber bereits Kosten für Wohnen entstehen, können Sie dieses Formular benutzen.
Möchten Sie, dass wir die Miete direkt an den Vermieter überweisen? Dann füllen Sie bitte die Abtretungserklärung aus und reichen diese beim Jobcenter Gießen ein. Eine Direktüberweisung an den Vermieter ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abtretungserklärung ist nicht möglich! Bitte beachten Sie: Abtretungserklärungen, die Sie bereits gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Sozialamt) eingereicht haben, gelten für das Jobcenter Gießen nicht.
⇒ Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung, falls Sie bereits arbeiten oder noch Gehalt erhalten und darauf zugreifen können.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich von Dritten (Freunde, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer) helfen lassen, kann es vorteilhaft sein, uns eine schriftliche Schweigepflicht-Entbindung zu überlassen. Der Grund: Das Jobcenter darf Dritten gegenüber nur Auskünfte über Sie und Ihre Person erteilen, wenn Sie uns das zuvor schriftlich bestätigt haben. Die Abgabe einer Schweigepflicht-Entbindung ist selbstverständlich freiwillig.
Kurzinformationen zum Bürgergeld gibt es auf deutsch oder auf ukrainisch
Grundsicherung für Arbeitssuchende - einfach erklärt - auf deutsch oder auf ukrainisch
Sämtliche Anträge und Formulare zum Download finden Sie hier.
Ausfüllhinweise gibt es in
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Nachweise / Unterlagen Sie zusätzlich zum Antrag bei uns einreichen müssen.
Tipp: Unsere Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge des Jobcenters richtig auszufüllen und die Bescheide, die Sie von uns erhalten, zu verstehen.
Wir prüfen die Unterlagen und laden Sie dann zu einem Termin ein.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
- Leistungen zum Lebensunterhalt (für Lebensmittel, Kleidung, Haushalt, Strom usw.)
- Krankenversicherung
- Miete und Heizung (bitte beachten Sie: Wir übernehmen die Kosten der Unterkunft - aber nicht die Suche nach einer passenden Wohnung!)
- Beratung zu Sprach- und Integrationskursen
- Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme
Für Menschen bis 25 Jahre gibt es ggf. zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Schulbedarf
- Mittagessen in der Schule
- Ausflüge oder Klassenfahrten
- Mitgliedsbeiträge für Vereine (zum Beispiel Sportverein)
Im Jobcenter Gießen benötigen Sie einen Termin!
- Für Vorsprachen an der Kundentheke buchen Sie bitte hier einen Termin.
Sie erreichen uns bequem per Bus und Bahn. Falls Sie mit dem Auto kommen, beachten Sie bitte, dass vor dem Jobcenter ein absolutes Halteverbot gilt! Kostenpflichtige Parkhäuser befinden sich in der Nähe. Weitere Informationen gib es hier.
Tipp: Es reicht aus, wenn eine Person aus Ihrer Familie zum Termin ins Jobcenter kommt und die Unterlagen von den anderen mitbringt.
Der einfachste Weg, um Unterlagen einzureichen: https://www.jobcenter-giessen.de/jobcenter-digital/
Was muss ich tun, wenn ich (online) noch in der Ukraine arbeite?
Wenn Sie aus einer Beschäftigung in der Ukraine ein Gehalt beziehen und Ihnen dieses nach Deutschland überwiesen wird, müssen Sie dieses Gehalt bei der Antragstellung angeben (Anlage EK zum Antrag). Wir benötigen dann in jedem Fall einen Nachweis über die Höhe der Ihnen zugeflossenen Zahlungen (Kontoauszug o.ä.)
Was muss ich tun, wenn ich noch Gehalt in der Ukraine erhalte?
Sofern Sie Ihre Arbeit in der Ukraine weiterhin ausüben, die Gehaltszahlungen aber in Deutschland nicht zur Verfügung stehen, sollten Sie dies bei der Antragstellung ebenfalls angeben. Dieses Gehalt wird Ihnen dann allerdings nicht bei der Berechnung des Bürgergeldes angerechnet.
Warum muss ich Kindergeld beantragen? Wie geht das?
Kindergeld ist – neben anderen staatlichen Leistungen - eine vorrangige Leistung, die dem Bezug von Bürgergeld vorgeht. Für alle Kinder unter 18 Jahren ist Kindergeld in jedem Fall zu beantragen, bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren kann ein Anspruch darauf bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Familienkasse. Hier finden Sie auch die notwendigen Informationen zur Antragstellung. Wie kann ich Kindergeld beantragen? Das Erklärvideo zeigt es Ihnen jeweils auf Ukrainisch und Russisch.
Bitte beachten Sie: Sie haben kein Wahlrecht, ob sie Kindergeld beantragen möchten, wenn Kinder bei Ihnen leben. Ihnen droht ansonsten die monatliche Kürzung Ihrer Zahlungen von uns um die Höhe des Kindergeldanspruchs (aktuell 250,00 €).
Bitte beachten Sie: Das Jobcenter bezahlt Ihnen nur dann die Miete für eine Wohnung, wenn die Kosten für diese angemessen sind, also den im Landkreis Gießen aktuell gültigen Regelungen entsprechen. Ist die Wohnung zu teuer, bezahlt das Jobcenter unter Umständen die Miete nur anteilig (beachten Sie bitte die aktuellen Regelungen!), außerdem können nicht alle mit dem Umzug zusammenhängenden Kosten übernommen werden.
→ Das bedeutet für Sie konkret: Legen Sie bitte dem Jobcenter das Angebot des Vermieters vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und in die neue Wohnung umziehen! Den Vordruck Mietbescheinigung (die Benutzung ist freiwillig, wir stellen Ihnen den Vordruck unverbindlich zur Verfügung) finden Sie hier.
Achtung: Das Jobcenter Gießen prüft ausschließlich die Angemessenheit der Wohnungen in Stadt und Landkreis Gießen! Für Wohnungen außerhalb des Landkreises wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter vor Ort!
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?
Alle aus der Ukraine Geflüchteten, die eine vorläufige „Fiktionsbescheingung“ oder sogar den endgültigen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG haben, können ab sofort hier den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs herunterladen, ausfüllen und mit der Bescheinigung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) senden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ursulum 18-20
35396 Gießen
Von dort bekommen Sie einen Bescheid und werden automatisch in das Verfahren der zentralen Kurszuweisung eingesteuert. Sie bekommen dann eine Einladung zu einem zentralen Einstufungstest und werden anschließend einem passenden Sprachkurs zugewiesen. Man kann den Antrag wahlweise auch bei einem Integrationskursträger stellen. Den nächsten Integrationskursträger können Sie hier suchen.
Wie finde ich eine Arbeit oder Ausbildung?
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Arbeit suchen oder eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Das Jobcenter Gießen berät und unterstützt Sie beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Sie erhalten beispielsweise Hilfestellung beim Spracherwerb, bei der Anerkennung von Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen oder auch bei der Suche nach einer Kinderbetreuung. Außerdem ist ebenso eine Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterbildung möglich.
Alle Leistungen des Jobcenters sowie Ihre Pflichten haben wir für Sie zusammengefasst:
Wenn Sie direkt nach Arbeit suchen wollen, finden Sie Stellenangebote mit der Jobsuche der Agentur für Arbeit.
Was muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich Arbeit gefunden habe?
Wenn Sie eine Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen, teilen Sie dies dem Jobcenter bitte unverzüglich mit, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Die Meldung kann telefonisch, per Post mit einer Veränderungsmitteilung oder auch über Jobcenter.digital (nach Freischaltung der online-Anwendungen der Agentur für Arbeit) erfolgen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme Zuschüsse beantragen möchten, sollten Sie die Arbeitsaufnahme vor dem ersten Beschäftigungstag beim Jobcenter melden.
- Bei der Stadt Gießen
- Beim Landkreis Gießen
- Hilfsangebote (deutsch und englisch) für ukrainische Wissenschaftler/innen und Student/innen gibt es von der JLU sowie der THM.
- Bei der Bundesagentur für Arbeit
- Bitte teilen Sie uns das mit: jobcenter-giessen.presse@jobcenter-ge.de