Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Informieren Sie sich, wie Sie Ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld absichern.
Hier finden Sie das Video: Wissenswertes zum Bürgergeld.
Was versteht man unter Bürgergeld?
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Bürgergeld, das beim Jobcenter beantragt wird. Dieses besteht aus
• Regelbedarf (für Essen, Kleidung, Hausrat, Strom)
• angemessenen Kosten für Unterkunft (Miete) und Heizung
• einmaligen Kosten für besondere Lebenssituationen (z.B. Schwangerschaft, Behinderung)
Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und jeweils am Monatsbeginn auf Ihr Konto überwiesen.
Was Sie bei der Beantragung des Bürgergeldes beim Jobcenter Gießen beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Auch Angehörige, die mit den Antragstellern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, können Bürgergeld bekommen, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Was dem Einzelnen zusteht, hat der Gesetzgeber in so genannten Regelbedarfen festgelegt, hinzu kommen die oben genannten Zahlungen für angemessene Miete und Heizung sowie unter Umständen weitere Leistungen (z.B. bei Erstbezug einer Wohnung oder bei Mehrbedarf aufgrund einer Schwangerschaft) - jeweils auf Antrag.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Er beträgt zurzeit zwischen 563 Euro für Alleinstehende und 357 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden Sie eigenverantwortlich, dabei müssen Sie auch unvorhersehbaren Bedarf (z.B. ein kaputtes Elektrogerät) berücksichtigen. Die Regelbedarfe werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend angepasst. Die Höhe des Regelbedarfes wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im letzten Quartal des laufenden Jahres bekannt gegeben.
Video: Was sind Bedarfe und welche gibt es?
Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den von in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen und Partner nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) und Kräften bestreiten können. Bürgergeld kann also auch dann gezahlt werden, wenn das Arbeitseinkommen so gering ist, dass es zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Wenn Sie vom Jobcenter Geld bekommen, sind Sie verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten, um diese zu beseitigen. So besteht zum Beispiel die Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen.
Wer aufgrund Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (6 Monate) nicht mindestens drei Stunden täglich unter „den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes“ arbeiten kann, gilt als "nicht erwerbsfähig". Erwerbsunfähigkeit wird durch einen Amtsarzt festgestellt.
Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsbezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII auf Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 18. Lebensjahr haben (Erwerbsunfähigkeitsrente), haben ebenso einen Anspruch auf Bürgergeld.
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen:
⇒ der erwerbsfähige Leistungsberechtigte
⇒ als Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
• der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
• die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
• der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner
⇒ die dem Haushalt angehörenden, unter 25-jährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder seines Partners oder dessen Eltern, soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist
⇒ die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unter 25-jährigen unverheirateten und erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
Wichtig: Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Video: Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
• Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dessen Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
• Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Menschen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen (zum Beispiel: Kontovollmacht).
Im Antrag auf Bürgergeld müssen keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners gemacht werden. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
• zu den Anträgen: Es gibt Ausfüllhinweise zu den Antragsvordrucken (Download Pdf-Datei PDF) . Hier werden schwierige Begriffe aus den Antragsvordrucken erklärt. In den Antragsvordrucken selbst finden Sie hinter einigen Begriffen Fragezeichen. Klicken Sie diese an. Dann wird der Begriff einfach erklärt.
• zu dem Bescheid: In dem Bescheid, den Sie per Post erhalten, steht, wie viel Geld Sie für welche Ausgaben bekommen und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Berechnungsbogen erklärt, wie sich der Geldbetrag zusammensetzt. Im Musterbescheid (Download pdf) werden einzelne Begriffe kurz erklärt. Diese Erklärungen sehen Sie, wenn Sie mit der Maus über die farblich markierten Begriffe fahren.
Erklärvideos zu allen wichtigen Fragen rund ums Bürgergeld finden Sie hier. Ausführliche Informationen finden Sie auch im Merkblatt. Informationen gibt es auch auf Englisch.
Hier erfahren Sie, welche Leistungen des Jobcenters Ihnen zustehen, welche Pflichten damit verbunden sind und welche Folgen es hat, wenn Sie ihnen nicht nachkommen.