Leistungen für Geflüchtete
Sie haben Ihr Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen? Sie haben bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel erhalten? Sie sind zudem nach 1957 geboren sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen Bürgergeld beantragen!
Achtung: Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen gelten seit dem 1. Juni 2022 zum Teil Sonderregelungen.
Um Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Gerne können Sie den Antrag online oder per Post übermitteln. Die Formulare finden hier.
Die Antragsformulare können Sie auch persönlich in der Eingangszone des Jobcenters erhalten. Den Termin dazu können Sie hier buchen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich sind!
Wie Sie sich vorbereiten können und was Sie über das Jobcenter und unsere Leistungen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend:
Sie haben Ihr Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen und wohnen in Stadt oder Landkreis Gießen? Sie haben bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel erhalten? Sie sind zudem nach 1956 geboren sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig? Dann können Sie beim Jobcenter Gießen für ihre sogenannte Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellen, wenn Sie Geld für Wohnung und Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Beratung zu Sprachförderung und Arbeitsaufnahme benötigen.
Achtung: Für aus der Ukraine geflüchtete Menschen gelten seit dem 1. Juni 2022 zum Teil Sonderregelungen.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
Sie als Antragsteller/in und Ihr/e
- Ehepartner/in
- Ihr/e eigenes/eigenen Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet ist/sind
- Partner/in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
- eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
Wichtig: Sollten Sie eine Altersrente beziehen, besteht kein Anspruch auf Leistungen des Jobcenters. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Landkreis Gießen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen/Nachweise zusätzlich zu den Antragsformularen ein:
- Pass/ID-Karte aller Familienmitglieder+ ggf. Geburtsurkunde der Kinder
- Aufenthaltserlaubnis/Fiktionsbescheinigung/vorläufige Bescheinigung über den Aufenthaltstitel
- MeldebescheinigungNachweise zu den Kosten der Unterkunft, z.B. Mietvertrag (sofern vorhanden)
- Abtretungserklärung Miete (nur wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen werden soll)
- Sämtliche Einkommensnachweise (z.B. Erwerbseinkommen, Kindergeld, Rente)
- Krankenkassenwahl: Bitte wählen Sie eine Krankenkasse und tragen diese im Hauptantrag ein
- Nachweis Bankdaten: Bitte eröffnen Sie ein Bankkonto und legen den entsprechenden Nachweis vor
Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter kein Bargeld auszahlen kann. Wenn Sie kein Konto haben, erhalten Sie von uns einen Gutschein / Barcode, mit dem Sie im Einzelhandel Geld erhalten.
- Nachweis einer Krankenversicherung: Nehmen Sie bitte mit einer Krankenkasse Ihrer Wahl Kontakt auf, um eine Krankenversicherung zu erhalten. Eine Liste der fünf größten Krankenkassen finden Sie hier. Bringen Sie bitte den Nachweis, den Sie dort erhalten, zu Ihrem Termin bei uns mit.
- Mietvertrag (falls Sie bereits in einer Mietwohnung wohnen). Falls Sie noch keinen eigenen Mietvertrag haben aber bereits Kosten für Wohnen entstehen, können Sie dieses Formular benutzen.
Möchten Sie, dass wir die Miete direkt an den Vermieter überweisen? Dann füllen Sie bitte die Abtretungserklärung aus und reichen diese beim Jobcenter Gießen ein. Eine Direktüberweisung an den Vermieter ohne vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abtretungserklärung ist nicht möglich! Bitte beachten Sie: Abtretungserklärungen, die Sie bereits gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Sozialamt) eingereicht haben, gelten für das Jobcenter Gießen nicht.
- Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung, falls Sie bereits arbeiten oder noch Gehalt erhalten und darauf zugreifen können.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich von Dritten (Freunde, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer) helfen lassen, kann es vorteilhaft sein, uns eine schriftliche Schweigepflicht-Entbindung zu überlassen. Der Grund: Das Jobcenter darf Dritten gegenüber nur Auskünfte über Sie und Ihre Person erteilen, wenn Sie uns das zuvor schriftlich bestätigt haben. Die Abgabe einer Schweigepflicht-Entbindung ist selbstverständlich freiwillig.
Kurzinformationen zum Bürgergeld gibt es auf
Grundsicherung für Arbeitssuchende - einfach erklärt - auf
Sämtliche Anträge und Formulare zum Download finden Sie hier.
Ausfüllhinweise gibt es auf
Tipp: Unsere Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge des Jobcenters richtig auszufüllen und die Bescheide, die Sie von uns erhalten, zu verstehen.
Wir prüfen die Unterlagen und laden Sie dann zu einem Termin ein.
Die Leistungen des Jobcenters umfassen im Wesentlichen:
- Leistungen zum Lebensunterhalt (für Lebensmittel, Kleidung, Haushalt, Strom usw.)
- Krankenversicherung
- Miete und Heizung (bitte beachten Sie: Wir übernehmen die Kosten der Unterkunft - aber nicht die Suche nach einer passenden Wohnung!)
- Beratung zu Sprach- und Integrationskursen
- Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung
Für Menschen bis 25 Jahre gibt es ggf. zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Schulbedarf
- Mittagessen in der Schule
- Ausflüge oder Klassenfahrten
- Mitgliedsbeiträge für Vereine (zum Beispiel Sportverein)
Im Jobcenter Gießen benötigen Sie einen Termin!
- Für Vorsprachen an der Kundentheke buchen Sie bitte hier einen Termin.
Sie erreichen uns bequem per Bus und Bahn. Falls Sie mit dem Auto kommen, beachten Sie bitte, dass vor dem Jobcenter ein absolutes Halteverbot gilt! Kostenpflichtige Parkhäuser befinden sich in der Nähe. Weitere Informationen gib es hier.
Tipp: Es reicht aus, wenn eine Person aus Ihrer Familie zum Termin ins Jobcenter kommt und die Unterlagen von den anderen mitbringt.
Der einfachste Weg, um Unterlagen einzureichen, ist die Nutzung unserer Online-Services: https://www.jobcenter-giessen.de/jobcenter-digital/
Warum muss ich Kindergeld beantragen? Wie geht das?
Kindergeld ist – neben anderen staatlichen Leistungen - eine vorrangige Leistung, die dem Bezug von Bürgergeld vorgeht. Für alle Kinder unter 18 Jahren ist Kindergeld in jedem Fall zu beantragen, bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren kann ein Anspruch darauf bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Familienkasse. Dort finden Sie auch die notwendigen Informationen zur Antragstellung. Wie kann ich Kindergeld beantragen? Diese Erklärvideos zeigen es Ihnen jeweils in verschiedenen Sprachen.
Bitte beachten Sie: Sie haben kein Wahlrecht, ob sie Kindergeld beantragen möchten, wenn Kinder bei Ihnen leben. Ihnen droht ansonsten die monatliche Kürzung Ihrer Zahlungen von uns um die Höhe des Kindergeldanspruchs (aktuell 250,00 €).
Bitte beachten Sie: Das Jobcenter bezahlt Ihnen nur dann die Miete für eine Wohnung, wenn die Kosten für diese angemessen sind, also den im Landkreis Gießen aktuell gültigen Regelungen entsprechen. Ist die Wohnung zu teuer, bezahlt das Jobcenter unter Umständen die Miete nur anteilig, außerdem können nicht alle mit dem Umzug zusammenhängenden Kosten übernommen werden.
=> Das bedeutet für Sie konkret: Legen Sie bitte dem Jobcenter das Angebot des Vermieters vor, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und in die neue Wohnung umziehen! Den Vordruck Mietbescheinigung (die Benutzung ist freiwillig, wir stellen Ihnen den Vordruck unverbindlich zur Verfügung) finden Sie hier.
Achtung: Das Jobcenter Gießen prüft ausschließlich die Angemessenheit der Wohnungen in Stadt und Landkreis Gießen! Für Wohnungen außerhalb des Landkreises wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter vor Ort!
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?
Wer bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel erhalten hat, kann hier den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs herunterladen, ausfüllen und mit der Bescheinigung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) senden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ursulum 18-20
35396 Gießen
Von dort bekommen Sie einen Bescheid und werden automatisch in das Verfahren der zentralen Kurszuweisung eingesteuert. Sie bekommen dann eine Einladung zu einem zentralen Einstufungstest und werden anschließend einem passenden Sprachkurs zugewiesen. Man kann den Antrag wahlweise auch bei einem Integrationskursträger stellen. Den nächsten Integrationskursträger können Sie hier suchen.
Wie finde ich eine Arbeit oder Ausbildung?
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Arbeit suchen oder eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Das Jobcenter Gießen berät und unterstützt Sie beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Sie erhalten beispielsweise Hilfestellung beim Spracherwerb, bei der Anerkennung von Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen oder auch bei der Suche nach einer Kinderbetreuung. Außerdem ist ebenso eine Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterbildung möglich.
Wenn Sie direkt nach Arbeit suchen wollen, finden Sie Stellenangebote mit der Jobsuche der Agentur für Arbeit.
Was muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich Arbeit gefunden habe?
Wenn Sie eine Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen, teilen Sie dies dem Jobcenter bitte unverzüglich mit, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Die Meldung kann telefonisch, per Post mit einer Veränderungsmitteilung oder auch über Jobcenter.digital (nach Freischaltung der online-Anwendungen der Agentur für Arbeit) erfolgen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme Zuschüsse beantragen möchten, sollten Sie die Arbeitsaufnahme vor dem ersten Beschäftigungstag beim Jobcenter melden.
Hinweis: Je schneller Sie die deutsche Sprache beherrschen, desto schneller leben Sie sich in Deutschland ein. Außerdem helfen Ihnen Deutschkenntnisse in Ausbildung und Beruf. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, online Deutsch zu lernen.
Allgemeine Informationen rund um Zuwanderung und Einreise gibt es bei den zuständigen Fachabteilungen von Stadt Gießen und Landkreis Gießen.
- Bitte teilen Sie uns das mit: jobcenter-giessen.presse@jobcenter-ge.de