Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Bürgergeld beziehen), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Bitte füllen Sie die Anlage(n) für die jeweils beantragte(n) Leistung(en) aus!
Im Einzelnen können Leistungen gewährt werden für:
- Ein- oder mehrtägige Ausflüge an Kindertageseinrichtung und Schulen / Infoblatt
- Schulbedarf (keine gesonderte Beantragung notwendig, wird von Amts wegen zweimal jährlich überwiesen!) / Infoblatt
- Schülerbeförderungskosten / Infoblatt
- Lernförderung (Nachhilfe muss gesondert beantragt werden! Bitte weisen Sie den Bedarf über die Anlage Lernförderung nach) / Infoblatt
- Zuschuss zum Mittagessen (Kita und Schule) / Infoblatt
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z,B. Mitgliedsbeiträge für Vereine und Beiträge für den Unterricht in Musikschulen) / Infoblatt
Kontakt: Jobcenter-Giessen.Bildung-und-Teilhabe@jobcenter-ge.de
Weitere allgemeine Erläuterungen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie in den Infoflyern, die wir Ihnen in Deutsch, Arabisch, Englisch, Somalisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch zum Download zur Verfügung stellen.
Aktuelle Informationen über die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).