Bürgergeld
Erklärvideos zum Bürgergeld und zu Themen rund um die Antragstellung finden Sie hier.
Online-Anträge:
- Erstantrag auf Bürgergeld - (Habe ich einen Anspruch auf Bürgergeld? - Grundsätzliche Informationen finden Sie hier)
- Weiterbewilligungsantrag
Anträge zum Download:
Ausfüllhinweise
- allgemein zum Antrag auf Bürgergeld
- zur Einkommensbescheinigung (auszufüllen vom Arbeitgeber)
- zur Arbeitsbescheinigung (auszufüllen vom Arbeitgeber)
- für Selbstständige zum Ausfüllen der Anlage EKS (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
Anlagen
- WEP - Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- KI (Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft
- KdU (Kosten der Unterkunft) zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung)
- EK - Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Anlage zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage EKS)
- VM - Vermögen
- VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- MEB - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Weitere Anlagen
Miete, Heizung, Unterkunft
- Anlage KdU zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft
- Mietbescheinigung (die Nutzung der Vorlage ist nicht verpflichtend. Es handelt sich um ein Angebot des Jobcenters)
- Merkblatt des Jobcenters Gießen zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
Bildung und Teilhabe
Sie müssen keinen allgemeinen Antrag stellen, bitte füllen Sie stattdessen die folgende(n) Anlage(n) für die jeweils gewünschte(n) Leistung(en) aus:
- Schulbedarf (keine gesonderte Beantragung notwendig, wird von Amts wegen zweimal jährlich überwiesen!) / Infoblatt
- Ein- oder mehrtägige Ausflüge an Kindertageseinrichtung und Schulen / Infoblatt
- Schülerbeförderungskosten / Infoblatt
- Lernförderung (Nachhilfe) / muss nicht gesondert beantragt werden. Bitte weisen Sie den Bedarf über die Anlage Lernförderung nach) / Infoblatt
- Zuschuss zum Mittagessen (Kita und Schule) / Infoblatt
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z,B. Mitgliedsbeiträge für Vereine und Beiträge für den Unterricht in Musikschulen) / Infoblatt
Weitere allgemeine Erläuterungen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie in den Infoflyern, die wir Ihnen in Deutsch, Arabisch, Englisch, Somalisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch zum Download zur Verfügung stellen.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Bitte beachten Sie: Für die Auszahlung von Kindergeld bzw. Kinderzuschlag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Für Menschen aus Stadt und Landkreis Gießen ist das die
Familienkasse Hessen, Post: 34196 Kassel, E-Mail: Familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de, Besucheranschrift: Nordanlage 60, 35390 Gießen
Kindergeld
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, Kindergeld online zu beantragen:
Kinderzuschlag:
- Online-Antrag auf Kinderzuschlag
- Anleitung zur Antragstellung